"Die Kultur eines Volkes wird auch danach beurteilt, wie es seine Toten bestattet"
Seit März 2020 ist die Friedhofskultur von der UNESCO-Kommission in das Immateriell Kulturerbe aufgenommen worden. Dieses Kulturgut umfasst nicht nur Friedhöfe an sich, sondern verschiede Ausdruckformen von und für menschliche Wesen. Unsere Friedhofskultur ist fester Bestandteil unserer Gesellschaft in kultureller, historischer und aus sozialer Sicht nicht wegzudenken. Sie ist fester Bestandteil unserer Identität und ist somit Schützenswert.
Die Auswahl an Beisetzungsmöglichkeiten ist vielfältig. Die Wahl der richtigen Entscheidung liegt in der Regel bei den Angehörigen. Nicht immer werden bei der Auswahl der Grabstätte die Konsequenzen durchdacht. Den Trauernden ist es oft nicht bewusst, welche schmerzhaften Auswirkungen die Wahl der Grabstätte auf die Trauerbewältigung haben kann.
Gespräche mit unseren Kunden zeigen uns, dass die Grabstätte eine große Rolle in der Trauerbewältigung spielt. An der letzten Ruhestätte findet die Fürsorge der Angehörigen einen neuen Platz. Sie spendet Trost und die Gewissheit dem verstorbenen Menschen nahe zu sein. Das Trauerritual hilft uns, den Schmerz des Verlustes zu überwinden.
Viele Angehörige bedauern zutiefst die Entscheidung ihren geliebten Verstorbenen in einer Urnengrabstätte, einem Gräberfeld oder sogar anonym bestattet zu haben. Sie berichten, dass Ihnen ein Ort zum Trauern fehlt. Angehörige erzählen uns, dass Sie den Ort vermissen, an dem sie ihrem Verstorbenen nahe sein können. Uns begegnen auf den Friedhöfen immer wieder die hilflosen Versuche, trotz anonymer Bestattung ein persönliches Zeichen zu setzen. Abgelegte Blumensträuße oder unerlaubt errichtete Ersatzgräber am Rande von anonymem Gräber sind die traurigen Resultate.
Urnengrabstätten ohne Grabpflege
An Urnengrabstätten ohne Grabpflege werden die Urnen in einer Urnenwand beigesetzt und mit einer Urnengrabplatte versehen. Individueller Grabschmuck oder das hinterlassen von persönlichen Gesten ist nicht möglich.
Gräberfelder
Auf den Gräberfeldern ist das Hinterlassen von Blumengrüßen von der Friedhofsverwaltung in der Regel untersagt. Das Mähen der Flächen wäre viel zu zeitintensiv, wenn die Friedhofsgärtner den Blumenschmuck erst abräumen müssen. Ein erneutes Aufstellen und Zuordnen der Blumen nach dem Mähen ist ohnehin nicht möglich.
Unser Fazit
Wir empfehlen allen Menschen eine individuelle und frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Bestattungswunsch. Dabei ist es auch wichtig über die praktischen Konsequenzen nachzudenken. Im Trauerfall besteht so die Möglichkeit für die Angehörigen eine wohl überlegte und bewusste Entscheidung zu fällen.